Kosten, Gebühren

Der Erstkontakt zur Vereinbarung eines Besprechungstermines ist kostenfrei.

Die für Ihren Fall entstehenden Kosten werden über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, d.h. der Anwalt bestimmt seinen Preis nicht selbst sondern durch das vorgenannte Gesetz, die Kosten sind daher kalkulierbar und transparent und bestimmen sich nach dem Streitwert der Angelegenheit.

In Einzelfällen und außergerichtlichen Angelegenheiten können auch Honorarvereinbarungen getroffen werden, diese sind direkt mit der Rechtsanwältin auszuhandeln und basieren in der Regel auf Stundensätzen.

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt die Kanzlei die Abwicklung und den Schriftverkehr mit dieser Versicherung für Sie.

Weitere Fragen bezüglich der Kosten werden Ihnen bei Mandatserteilung gerne beantwortet.