Abfindung

Was versteht man unter Abfindung?

Eine Abfindung soll durch Zahlung des Arbeitgebers den Verlust des Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers kompensieren bzw. einen Anreiz darstellen, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Eine Abfindung kann sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, insbesondere dem Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt werden.

Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Weit verbreitet ist der Irrtum, dass dem Arbeitnehmer immer ein Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung zusteht. Die Zahlung wie auch die Akzeptanz einer Abfindungssumme ist freiwillig und in der Regel Verhandlungssache. Einen wirklichen "Anspruch" auf Abfindung gibt es nur in den seltensten Fällen.

Dennoch ist es üblich und weit verbreitet, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zahlt, z.B. wenn er Gefahr läuft, dass seine ausgesprochene Kündigung als unwirksam eingestuft wird oder an dieser erhebliche Zweifel bestehen. In diesen Fällen bieten Arbeitgeber häufig Abfindungen im Rahmen von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen an, das Angebot einer Abfindung wird auch oft im Gütetermin bei der Kündigungsschutzklage gemacht.

Wichtig ist, dass Ihnen hinsichtlich der Abfindung ein kompetenter Berater zur Seite steht, den Sie mit der Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Kringel haben. Sie bietet ihren Mandanten eine Einschätzung bezüglich der möglichen Abfindung. Frau Kringel erklärt Ihnen, wie realistisch die Chancen auf eine Abfindung stehen, welche Probleme es gibt und verhandelt mit Ihrem Arbeitgeber, um die höchstmögliche Abfindung für Sie zu erreichen.

Wovon ist die Höhe der Abfindung abhängig?

Die Höhe der Abfindung ist durchaus unterschiedlich und schwankt. Bei der Berechnung der Abfindung spielen die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das durchschnittliche monatliche Entgelt, die eventuellen Probleme und Zweifel an der ausgesprochenen Kündigung eine Rolle ebenso inwieweit eine beabsichtigte Kündigung erfolgsversprechend ist.

In der Regel lässt sich sagen, je länger Sie beschäftigt sind und je höher Ihr Gehalt ist, desto höher wird die Abfindung ausfallen. Wieviel Sie letztlich an Abfindung erhalten, ist auch immer das Ergebnis von kompetenten Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.

Die Höhe der Abfindung ist immer individuell und hängt von einer Vielzahl von Umständen ab, so ist z.B. ausschlaggebend

  • ob die vorliegenden Kündigungsgründe fundiert und ausreichend sind
  • ob die formalen Voraussetzungen der Kündigung eingehalten wurden
  • ob eine beabsichtigte Kündigung überhaupt rechtlich durchsetzbar ist

Bei der Abfindung spielen auch die folgenden Faktoren eine vorrangige Rolle:

  • Beschäftigungsdauer
  • die Konsequenzen der Kündigung für den Arbeitnehmer
  • die Verfahrensdauer eines Kündigungsschutzverfahrens
  • das individuelle Verhandlungsgeschick

Rechtsanwältin Kringel bietet Ihnen durch ihre langjährige Tätigkeit eine Fachkompetenz bei diesen Verhandlungen und wird mit ihrem Verhandlungsgeschick und ihrer Verhandlungsmacht das bestmögliche für Sie erzielbare Ergebnis immer im Blick haben und selbstverständlich auch durchsetzen wollen.

Wie hoch ist die Abfindung üblicherweise?

Üblich sind Abfindungen zwischen 1/2 und 1 Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr.
So wäre dies z.B. bei einem Bruttogehalt von € 3.000,00 und 5 Beschäftigungsjahren eine Regelabfindung von € 7.500,00 brutto, bei einem Bruttomonatsgehalt von € 4.000,00 und 5 Beschäftigungsjahren betrüge die Regelabfindung rund € 10.000,00 brutto usw.

Tatsächlich gezahlte Abfindungssummen können jedoch weit von den Regelabfindungen abweichen.
Wenn der Arbeitgeber z.B. eine Person mit besonderem Kündigungsschutz loswerden will, der Arbeitgeber wirtschaftlich stabil ist, können sogar 4 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr erzielt werden.

Warum wird oft eine Abfindung gezahlt?

Der größte Anreiz für den Arbeitgeber eine Abfindung zu zahlen besteht darin, dass für den Fall, dass der Arbeitnehmer klagt und diesen Kündigungsschutzprozess gewinnt, das finanzielle Risiko beträchtlich ist. Denn der Arbeitgeber muss den Lohn nachzahlen, obwohl der Arbeitnehmer seit Ende der Kündigungsfrist bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichtes wohl nicht gearbeitet hat.

Rechtssicherheit kann durch eine Einigung mit Zahlung einer Abfindung erzielt werden und stellt einen Anreiz sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dar.

So unterstützt die Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Abfindungen

Sowohl für die Arbeitnehmerseite als auch aus Arbeitgebersicht ist eine umfassende fachkompetente arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung im Verhandlungsprozess durch einen Anwalt unbedingt zu empfehlen.

Frau Fachanwältin Heike Kringel unterstützt auch Arbeitgeber in Bezug auf Verhandlungen zur Aufhebung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, schätzt die Abfindungssummen entsprechend ein und kann die Arbeitgeberseite insoweit auch wirtschaftlich beraten und sie vor wirtschaftlichen Einbußen schützen, wobei ggf. auch das Angebot der Prozessbeschäftigung des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung im Laufe des Kündigungsschutzverfahrens in Betracht gezogen werden kann. In diesem Fall besteht erheblicher Beratungsbedarf und kann durch Fehlentscheidungen zu enormen wirtschaftlichen Einbußen auf Arbeitgeberseite führen.