Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Er wird auch Auflösungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung genannt.

Ein Aufhebungsvertrag dient dazu, die Modalitäten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinbaren. Da es sich um einen Vertrag handelt, müssen die Vertragsparteien mit dem Inhalt aller Vertragsbestandteile einverstanden sein.

Muss man einen Aufhebungsvertrag eingehen?

Einen Zwang zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt es nicht. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer auch nicht dazu zwingen, einen solchen Vertrag zu unterschreiben. Arbeitnehmer sollten sich dabei nicht unter Druck setzen lassen. Sollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anbieten und der Arbeitnehmer einen solchen nicht akzeptieren wollen, so ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet, der Arbeitgeber muss dann zur Beendigung eine Kündigung aussprechen, die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit auch begründet sein muss.

Vorsicht: Verzicht auf Arbeitnehmerrechte

Bei Abschluss des Aufhebungssvertrages ist es aus Arbeitnehmersicht wichtig zu wissen, dass mit Abschluss einer solchen Vereinbarung durch die Arbeitnehmerseite auch auf wichtige Arbeitnehmerrechte verzichtet wird.

Grundlegende Unterschiede zu einer arbeitgeberseitigen Kündigung sind beim Aufhebungsvertrag, dass die üblichen Kündigungsfristen nicht unbedingt eingehalten werden müssen, das Arbeitsverhältnis kann im Einvernehmen beider Parteien auch kurzfristig beendet werden.

Bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages existiert selbstverständlich kein Kündigungsschutz, der Arbeitgeber muss das Kündigungsschutzgesetz nicht beachten, da er gerade keine Kündigung ausspricht, sondern einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer aushandelt.

Wenn für den Arbeitnehmer ein besonderer Kündigungsschutz existiert, wie z.B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Mitgliedschaft im Betriebsrat usw., ist es wichtig, dass diese Tatsache insbesondere bei der Zahlung einer evtl. Abfindung Niederschlag findet, da durch den Aufhebungsvertrag der besondere Kündigungsschutz umgangen wird.

Beim Aufhebungsvertrag ist auch ein Mitspracherecht des Betriebsrats nicht gegeben, wie es bei einer normalen Kündigung der Fall wäre.

Voraussetzungen des Aufhebungsvertrages

Der Inhalt des Aufhebungsvertrages steht in der Regel zur Diskussion der Vertragsparteien, jedoch sind verschiedene Voraussetzungen auch beim Aufhebungsvertrag zu beachten wie z.B.:

  • Schriftform ist erforderlich. Gemäß § 623 BGB muss der Aufhebungsvertrag schriftlich erfolgen und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben werden. Ein mündlicher Auflösungsvertrag, oder ein solcher per E-Mail oder Fax sind unwirksam.
  • Der Aufhebungsvertrag darf den Arbeitnehmer nicht überrumpeln. Dem Arbeitnehmer muss eine angemessene Bedenkzeit zur Unterzeichnung des Vertrags gegeben werden, hierzu gibt es verschiedene Rechtsprechungen. Besonders streitig ist die Dauer und die Art der Bedenkzeit.
  • Der Auflösungsvertrag darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Zum Beispiel regelt § 613 a Abs. 4 BGB, dass eine Kündigung wegen Betriebsübergangs rechtlich nicht zulässig ist. Versucht ein Arbeitgeber dieses Verbot durch einen Aufhebungsvertrag zu umgehen, kann dieser unwirksam sein. 

Inhalt der Vereinbarung

In der Regel sollte im Aufhebungsvertrag das genaue Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses vereinbart werden.

Wichtiger Bestandteil des Aufhebungsvertrages ist in aller Regel die Vereinbarung zur Zahlung einer Abfindung.

Oft werden Arbeitnehmer für die Frist ab Abschluss des Aufhebungsvertrages bis zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch vom Arbeitgeber freigestellt.

Weiterer Inhaltsbestandteil ist eine Regelung hinsichtlich einer eventuellen Verrechnung von Urlaubstagen und Mehrarbeitszeitstunden bzw. deren Ausgleich.

Ebenfalls ratsam ist es, im Auflösungsvertrag ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu vereinbaren, das auch mit einer bestimmten Notenstufe dokumentiert werden kann.

Aus Arbeitgebersicht sind oft Wettbewerbsverbote als wichtiger Bestandteil des Aufhebungsvertrages anzusehen ebenso wie eine Geheimhaltungsverpflichtung seitens des Arbeitnehmers hinsichtlich Betriebsgeheimnissen, Erfindungen oder ähnliches.

Die Auflistung der Vertragsbestandteile ist nicht abschließend, der Inhalt des Vertrages obliegt, wie bereits dargestellt, den Verhandlungen der Vertragsparteien.

Vorteile des Aufhebungsvertrags

Die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages ist dann vorteilhaft, wenn der Arbeitnehmer den Job wechseln will und ein neues Jobangebot hat, hier kann z.B. durch eine solche Vereinbarung eine lange Kündigungsfrist umgangen werden.

Sofern Spannungen und Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis bestehen, kann ein Auflösungsvertrag für beide Seiten vorteilhaft sein und einen kurzfristigen Ausstieg bieten.

Von Arbeitnehmerseite ist oft die Zahlung einer Abfindung das Hauptargument zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

Der Arbeitnehmer kann im Falle der Vereinbarung eines solchen Vertrags auch Bedingungen, zu denen er in der Firma aufhört, mitbestimmen.

Arbeitnehmer können durch die Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages für sie ungünstige Kündigungen vermeiden, wie eine verhaltensbedingte oder außerordentliche Kündigung.

Die Möglichkeit, ein gutes Arbeitszeugnis auszuhandeln besteht ebenfalls beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung.

Besonders zu beachten

Die Arbeitgeberseite hat weitreichende Aufklärungspflichten beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages, wenn der Arbeitnehmer Einbußen bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge hat.

Bei Verhandlungen eines Auflösungsvertrages ist von Arbeitnehmerseite zu bedenken, dass die Vereinbarung zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld führen kann, insbesondere dann, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzt wird.

So unterstützt die Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Aufhebungsvertrag

Bei der Gestaltung und dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages gibt es viele rechtliche Positionen, die zu bedenken sind, darüber hinaus müssen Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien geführt und taktisch agiert werden. Das Aushandeln einer Vereinbarung ohne anwaltliche Hilfe stellt sich als schwierig dar und bietet für beide Vertragsparteien eine erhebliche Fehlerquelle, die nach Unterschrift des Vertrages nicht mehr zu beseitigen ist. Auf jeden Fall ist eine anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages dringend erforderlich.

Frau Rechtsanwältin Kringel bietet Ihnen kompetente Beratung und das entsprechende Verhandlungsgeschick bei der Ausgestaltung und Ausarbeitung sowie auch bei der Überprüfung eines eventuellen Auflösungsvertrages.
In ihrer langjährigen anwaltlichen Tätigkeit hat Frau Rechtsanwältin Kringel bereits eine Vielzahl solcher Verträge sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber abgeschlossen und ausgearbeitet.