Betriebsrat

Was ist ein Betriebsrat?

In Unternehmen, Konzernen und Betrieben existiert in der Regel ein Betriebsrat. Der Betriebsrat soll die Interessen der Arbeitnehmer besser vertreten als es ein einzelner Arbeitnehmer könnte.

Er ist ein Zusammenschluss aus mehreren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, im Grunde also eine Arbeitnehmervertretung. Diese soll sich um Konflikte am Arbeitsplatz kümmern und dafür sorgen, dass sich die Bedingungen für die Mitarbeitenden nicht verschlechtern.

Vor diesem Hintergrund hat der Betriebsrat in vielen Angelegenheiten ein Mitspracherecht. Ein solches Mitspracherecht besteht z.B. dann, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter kündigen möchte.

Gründung eines Betriebsrats

Die Gründung eines Betriebsrats ist dann möglich, wenn das Unternehmen 5 oder mehr Beschäftigte hat. Der Arbeitgeber darf dies nicht verhindern.

Aufgaben der Arbeitnehmervertretung

Sobald ein Betriebsrat gegründet ist, hat dieser folgende verpflichtende Aufgaben:

  • Die Abwehr einer Verschlechterung der Situation für Arbeitnehmer
  • Der Betriebsrat hat über die Einhaltung von Verordnungen, Gesetzen, Vorschriften zur Unfallverhütung, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen zu wachen
  • Eine weitere Aufgabe ist die Vertretung besonders schutzwürdiger Personen, d.h. älterer Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit ausländischer Herkunft und Jugendlicher gegenüber dem Arbeitgeber
  • Weitere Aufgabe ist die Förderung der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz von Frauen und Männern

Der Betriebsrat übernimmt auch Aufgaben wie z.B.:

  • Das Einschreiten bei Versetzungen, Kündigungen oder Abmahnungen
  • Das Mitbestimmen von Lohn und Gehalt
  • Das Beantragen von Maßnahmen, die den Mitarbeitern dienen
  • Zusammenstellung einer Jugendvertretung
  • Mitbestimmung bei der Arbeitszeit
  • Mitbestimmung bei der Urlaubsplanung

Bei diesen vorgenannten Punkten hat der Betriebsrat eine bessere Position als ein einzelner Mitarbeiter und kann daher auch unter Umständen massiven Einfluss auf den Arbeitgeber nehmen.

Vorherige Anhörung bei Kündigung

Existiert im Unternehmen ein gewählter Betriebsrat, so muss dieser z.B. rechtzeitig vor Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber umfassend angehört werden. Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung, kann der Arbeitgeber diese dennoch aussprechen, unter Umständen sieht ein Arbeitgeber jedoch dann von der Kündigung ab, wenn der Betriebsrat widerspricht.

Für den Fall, dass der Arbeitgeber vergisst, den Betriebsrat anzuhören, kann dies zur Unwirksamkeit der Kündigung führen, ebenso wie eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung vor Ausspruch der Kündigung.

Rechte des Betriebsrats

Die umfassenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei wichtigen Entscheidungen sichern eine wirksame Vertretung durch den Betriebsrat, die eine größere Macht besitzt, als ein einzelner Arbeitnehmer. Sofern der Arbeitgeber den Betriebsrat bei einem mitbestimmungspflichtigen Thema übergeht, kann der Betriebsrat die Unterlassung der jeweiligen Handlung verlangen. Er kann diese auch gerichtlich durchsetzen. In Angelegenheiten, in denen kein echtes Mitbestimmungsrecht nach dem Gesetz dem Betriebsrat gegeben ist, kann er dennoch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen und positive Entwicklungen für die Arbeitnehmerseite erreichen.

Betriebsratsmitglieder sind hinsichtlich einer Kündigung besonders geschützt, damit sie nicht Gefahr laufen, ihre Tätigkeiten so auszugestalten, wie sie dem Arbeitgeber gefallen, wenn dieser z.B. mit einer Kündigung drohen sollte. Aus diesem Grund kann der Betriebsrat die Verhandlungen für Arbeitnehmer besser führen als dieser selbst.

Der Arbeitgeber muss Betriebsratsmitglieder für ihre Betriebsratstätigkeit von der Arbeitsleistung freistellen, ihnen Schulungen ermöglichen und diese auch zahlen.

So unterstützt Sie die Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Kringel berät und vertritt seit Jahren Betriebsräte von mittelständischen Unternehmen aus der Papier- und Metallindustrie ebenso wie von Supermärkten etc.

Die Wahl eines Betriebsrates wird nicht immer vom Arbeitgeber gern gesehen, oft wird sogar versucht, die Gründung einer solchen Arbeitnehmervertretung zu hintertreiben, auch wenn dies unzulässig ist. Hier hilft Frau Rechtsanwältin Kringel den Mitarbeitern bei der Gründung eines Betriebsrates und steht diesen beratend zur Seite.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kringel für Arbeitsrecht berät Betriebsräte auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Fragen zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechtes im Einzelfall, der Durchsetzung des Mitbestimmungsrechtes und vertritt Betriebsräte dann auch in gerichtlichen Verfahren und vor Einigungsstellen.